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»Ich übernehme gerne Verantwortung.«
»Meine Stimme zählt vor Gericht.«
»Ich will die Stimme der Menschen vor Gericht sein«
»Fairness ist mir wichtig. Im Leben und vor Gericht.«
»Auch ohne Jura spreche ich Recht.«
»Ich übernehme gerne Verantwortung.«
»Meine Stimme zählt vor Gericht.«
»Ich will die Stimme der Menschen vor Gericht sein«
»Fairness ist mir wichtig. Im Leben und vor Gericht.«
»Auch ohne Jura spreche ich Recht.«

Danke für deine Bewerbung! - Die Schöffenwahl 2023 ist beendet!

Das Schöffenamt ist ein bedeutender Beitrag zur Gerechtigkeit. Deine Teilnahme trägt dazu bei, das Rechtssystem fairer und zugänglicher zu machen. Dein Engagement als Schöffe macht einen positiven Unterschied – danke, dass du einen so wichtigen Beitrag leistest!

Die nächste Gelegenheit zur Bewerbung für das Schöffenamt öffnet sich erst im Jahr 2028. Bleibe interessiert und engagiert – deine Chance, einen wertvollen Beitrag zur Justiz zu leisten, kommt wieder. Bis dahin ermutigen wir dich, informiert zu bleiben und dich weiter für die Ideale der Gerechtigkeit einzusetzen.

Auf Initiative des Bundesverbandes der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e.V.; gefördert durch das BMJ.

Deine Mitwirkung im Strafverfahren

Das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen ist ein Amt mit großer Verantwortung. Es erfordert Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis. Das erwartet dich.

Du bist bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
Du verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft
Du benötigst keine juristische Vor-/Ausbildung
Du bist straffrei
Du bist vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
Du hast erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden (Jugendschöffin/Jugendschöffe)
Du bist meinungsstark und überzeugungsfähig
Dein Arbeitgeber stellt dich für die Zeit der Sitzungstage frei
Du erhältst eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten
Du sammelst neue Erfahrungen und lernst unterschiedlichste Menschen kennen
Du trägst ein Ehrenamt mit großer Verantwortung
Du erhältst Zugang zur Praxis der Rechtsprechung

Erfahrungsberichte

Schöffinnen und Schöffen machen wertvolle Erfahrungen für das Leben. Sie lernen andere Biografien kennen und erhalten einen tiefen Einblick in unser Rechtswesen. Das erzählen Schöffinnen und Schöffen, was sie erlebten und bewegt.

Jetzt Mitglied werden!

  • Stärke die Bürgerbeteiligung: Werde Mitglied im DVS-Verband, wenn dir die Bürgerbeteiligung in der Rechtsprechung wichtig ist. Gemeinsam setzen wir uns für deine engagierte Teilnahme am Justizsystem ein.

  • Verteidigung deiner Rechte: Als Verein stehen wir für Unparteilichkeit und vertreten die Rechte der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Wir setzen uns für faire Bedingungen in deinem Ehrenamt ein.

  • Gemeinsam Lösungen finden: Im DVS-Verband suchen wir aktiv nach Lösungen für die Herausforderungen in unserem Ehrenamt. Dein Engagement und deine Ideen sind entscheidend, um positive Veränderungen zu bewirken.

  • Fortbildungen, Seminare und Treffen: Als Mitglied profitierst du von Fortbildungen, Seminaren und Treffen, die wir veranstalten. Nutze diese Gelegenheiten, um dein Wissen zu vertiefen, dich auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.

  • Brandaktuelle Infos zu deinem Ehrenamt: Erhalte exklusiv bei uns brandaktuelle Informationen zu deinem Ehrenamt als ehrenamtliche Richterin oder Richter. Bleibe immer auf dem neuesten Stand in Bezug auf Gesetzesänderungen, Entwicklungen und relevante Themen.

  • Fachzeitschrift „Richter ohne Robe“: Als Mitglied bekommst du die Fachzeitschrift „Richter ohne Robe“ mit wichtigen Informationen rund um das richterliche Ehrenamt. Vertiefe dein Verständnis und bleibe informiert über aktuelle Entwicklungen.

Gemeinsam mit vielen Mitgliedern an unserer Seite können wir dich noch stärker vertreten. Werde Teil der DVS und gestalte aktiv die Zukunft unseres ehrenamtlichen Engagements in der Justiz mit.

Darüber hinaus bekommst du die Möglichkeit, an Veranstaltungen und Konferenzen teilzunehmen, um dich mit anderen Mitgliedern und Experten auszutauschen.

Erkundige dich bei deinem Schöffenverband
Landesverband Baden-Württemberg e.V.

vorstand@schoeffen-bw.de
www.schoeffen-bw.de

Landesverband Brandenburg/Berlin e.V.

vorstand@schoeffen-bb.de
www.ehrenamtliche-richter.org

Landesverband Brandenburg/Berlin e.V.

vorstand@schoeffen-bb.de
www.ehrenamtliche-richter.org

Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V.

vorstand@schoeffen-nds-bremen.de
www.schoeffen-nds-bremen.de

Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V.

vorstand@schoeffen-nds-bremen.de
www.schoeffen-nds-bremen.de

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

vorstand@schoeffen-nrw.de
www.schoeffen-nrw.de

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

vorstand@schoeffen-nrw.de
www.schoeffen-nrw.de

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

vorstand@schoeffen-nrw.de
www.schoeffen-nrw.de

Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.

info@schoeffen.de
www.schoeffen.de

FAQ

Informiere dich direkt bei deinem örtlichen Amtsgericht und dem dortigen Schöffenwahlausschuss über den Status deiner Wahl bzw. Nicht-Wahl. Nur dort erhältst du Auskunft, falls du keine schriftliche Absage erhalten hast.

Leider versäumen viele Gerichte nicht gewählte Bewerberinnen und Bewerber zu benachrichtigen.

  1. Du bist über 25 und unter 70 Jahre alt. Das besagt der § 33 Nr. 1 und 2 GVG. Der Stichtag ist der 01. Januar 2024 (Beginn der Amtsperiode). Wenn du an diesem Tag 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt bist, kannst du in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.
  2. Du verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft (§ 31 GVG) und beherrschst die deutsche Sprache.
  3. Du benötigst keine juristische Vor-/Ausbildung.
  4. Du bist straffrei (§ 32 GVG). Das heißt, dass du aufgrund einer Verurteilung nicht mehr die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden bist.
  5. Du darfst nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Staatssicherheit der DDR bzw. ihnen gleichgestellten Personen tätig gewesen sein (§ 44 a DRiG).

Jugendschöffinnen und -schöffen richten über Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Daher sollten sie Erfahrungen in der Jugenderziehung mitbringen. Du kannst entscheiden, ob du dich für Strafsachen gegen Erwachsene oder Jugendliche bewerben willst.

Die nächste Möglichkeit, sich für das Amt als Schöffe zu bewerben, wird erst im Jahr 2028 geboten. Wir ermutigen dich, auch weiterhin interessiert und engagiert zu bleiben. Deine Gelegenheit, einen bedeutenden Beitrag zur Justiz zu leisten, wird wiederkehren. In der Zwischenzeit empfehlen wir dir, informiert zu bleiben und dich weiterhin für die Ideale der Gerechtigkeit einzusetzen.