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»Ich übernehme gerne Verantwortung.«

Bewirb dich jetzt für das Schöffenamt

»Meine Stimme zählt vor Gericht.«

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»Ich will die Stimme der Menschen vor Gericht sein«

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»Fairness ist mir wichtig. Im Leben und vor Gericht.«

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»Auch ohne Jura spreche ich Recht.«

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Der Rechtsstaat braucht dich!

Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich für das Schöffenamt. Als Schöffin oder Schöffe leistest du einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Du stärkst die Demokratie und beteiligst dich an der Rechtsprechung. Interessant ist das Amt zudem. Du bist ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilst du gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.

Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheidest du mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und deine Über- zeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Die nächste Wahl findet 2023 statt. Du kannst daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht du hast. Die Vielfalt ist wichtig. Ohne dein Engagement geht es nicht. Ist dein Interesse geweckt?

Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheidest du mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und deine Über- zeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Die nächste Wahl findet 2023 statt. Du kannst daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht du hast. Die Vielfalt ist wichtig. Ohne dein Engagement geht es nicht. Ist dein Interesse geweckt?

Auf Initiative des Bundesverbandes der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e.V.; gefördert durch das BMJ.

Deine Mitwirkung im Strafverfahren

Das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen ist ein Amt mit großer Verantwortung. Es erfordert Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis. Das erwartet dich.

Du bist bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
Du verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft
Du benötigst keine juristische Vor-/Ausbildung
Du bist straffrei
Du bist vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
Du hast erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden (Jugendschöffin/Jugendschöffe)
Du bist meinungsstark und überzeugungsfähig
Dein Arbeitgeber stellt dich für die Zeit der Sitzungstage frei
Du erhältst eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten
Du sammelst neue Erfahrungen und lernst unterschiedlichste Menschen kennen
Du trägst ein Ehrenamt mit großer Verantwortung
Du erhältst Zugang zur Praxis der Rechtsprechung

Erfahrungsberichte

Schöffinnen und Schöffen machen wertvolle Erfahrungen für das Leben. Sie lernen andere Biografien kennen und erhalten einen tiefen Einblick in unser Rechtswesen. Das erzählen Schöffinnen und Schöffen, was sie erlebten und bewegt.

So geht‘s zum Schöffenamt

Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Dabei stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf. Die Wahl ist im Jahr 2023. Deine Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028.

  • Informiere dich bei deiner Kommune oder der örtlichen Volkshochschule oder bei den Landesverbänden der Deutschen Schöffinnen- und Schöffenvereinigungen, wann die Wahl und der Bewerbungszeitraum in deinem Ort ist.

  • Lade die Wahlunterlagen von unserer Website herunter. Oder fordere sie von deiner Kommune an. Du kannst zwischen Erwachsen- und Jugendrecht wählen.

  • Sende das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular an deine Kommune.

  • Alternativ kannst du dich auch von der Gemeinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung für das Schöffenamt oder dem Jugendamt für das Jugendschöffenamt vorschlagen lassen. Melde dich dafür bei der Behörde.

  • Unter „Bekanntmachungen“ deiner Kommune siehst du, ob du auf der Vorschlagsliste für das Schöffenamt gelandet bist.

  • Wenn du gewählt wirst, erhältst du die Benachrichtigung per Post.

Erkundige dich bei deinem Schöffenverband
Landesverband Baden-Württemberg e.V.

schoeffenwahl2023@schoeffen-bw.de
www.schoeffen-bw.de

Landesverband Brandenburg/Berlin e.V.

wahl@schoeffen-bb.de
www.ehrenamtliche-richter.org

Landesverband Brandenburg/Berlin e.V.

wahl@schoeffen-bb.de
www.ehrenamtliche-richter.org

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

info@schoeffen-nrw.de
www.schoeffen-nrw.de

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

info@schoeffen-nrw.de
www.schoeffen-nrw.de

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

info@schoeffen-nrw.de
www.schoeffen-nrw.de

Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.

info@schoeffen.de
www.schoeffen.de

Das Antragsformular für deine Bewerbung zum Schöffenamt findest du hier

Infopool

Hier findest Du wichtige Infos und Downloads.

FAQ

  1. Du bist über 25 und unter 70 Jahre alt. Das besagt der § 33 Nr. 1 und 2 GVG. Der Stichtag ist der 01. Januar 2024 (Beginn der Amtsperiode). Wenn du an diesem Tag 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt bist, kannst du in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.
  2. Du verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft (§ 31 GVG) und beherrschst die deutsche Sprache.
  3. Du benötigst keine juristische Vor-/Ausbildung.
  4. Du bist straffrei (§ 32 GVG). Das heißt, dass du aufgrund einer Verurteilung nicht mehr die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden bist.
  5. Du darfst nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Staatssicherheit der DDR bzw. ihnen gleichgestellten Personen tätig gewesen sein (§ 44 a DRiG).

Jugendschöffinnen und -schöffen richten über Menschen zwischen 14 und 21 Jahren. Daher sollten sie Erfahrungen in der Jugenderziehung mitbringen. Du kannst entscheiden, ob du dich für Strafsachen gegen Erwachsene oder Jugendliche bewerben willst.

Dafür musst du einen Antrag stellen. Fülle das Antragsformular zur Bewerbung aus und sende es unterschrieben an die Verwaltung deiner Gemeinde/Stadt oder an das zuständige Jugendamt, wenn du dich als Jugendschöffin oder -schöffe engagieren möchtest. Du findest das Antragsformular hier auf der Webseite oder auf den Webseiten deiner Gemeinde/Stadt.

Einige Gemeinden berücksichtigen vorrangig Vorschläge, die von den Fraktionen der Gemeindevertretungen oder den dort sitzenden Parteien bzw. politischen Vereinigungen gemacht werden. In diesem Fall lasse dich über eine dir nahestehende Organisation vorschlagen, selbst wenn du ihr nicht angehörst.